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Schiedsverfahren und Verträge von Russland Sanktionen und Krieg in Ukraine betroffen

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Gregor Grubhofer, Anwalt bei BAIER Rechtsanwälte
Gregor Grubhofer, Anwalt bei BAIER Rechtsanwälte

Laufende Schiedsverfahren mit russischen und/oder ukrainischen Streitparteien können derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt fortgeführt werden.

Marko Szucsich, Leiter des Russian Desk von BAIER und regelmäßig als Schiedsrichter tätig, ist mit der Tatsache konfrontiert, dass vom Konflikt betroffene Parteien nun die Unterbrechung von Schieds-verfahren beantragen. Dabei muss für beide Parteien die Möglichkeit einer fairen Präsentation ihrer Standpunkte aber auch der Rechtsdurchsetzung sichergestellt sein.

Nach den Schiedsregeln vieler Schiedsinstitutionen haben die Parteien Kostenvorschüsse für das Verfahren zu leisten. Aufgrund der Sanktionen gegen Russland und den Restriktionen bei der Überweisung von Devisen ist dies manchen russischen Parteien derzeit nicht möglich. Die Frist für die Bezahlung des Kostenvorschusses wird von den Schiedsinstitutionen häufig vorläufig ausgesetzt.

Hinzu kommt, dass in der Kanzlei BAIER bereits mehrere Anfragen zu Streitbeilegungen einlangen, welche Verträge betreffen, die aufgrund des Konflikts oder der gegen Russland verhängten Sanktionen nicht mehr durchgeführt werden können.

In der Kanzlei BAIER haben Gregor Grubhofer und Marko Szucsich bereits in der Vergangenheit Erfahrung mit der vorzeitigen Beendigung aufgrund höherer Gewalt und Reorganisation eines Vertrages betreffend einen Anlagenbau in Folge des Ausbruchs des Bürgerkriegs in Libyen in 2011 gemacht. Aufgrund der verhängten internationalen Sanktionen gegen Libyen wurde unter anderem von einem österreichischen Gericht auf Antrag des durch die Kanzlei BAIER vertretenen Mandanten eine einstweilige Verfügung gegen die Auszahlung einer Bankgarantie erlassen, um eine nach Sanktionsrecht verbotene Zahlung zu unterbinden. Im Ergebnis konnte eine Abrechnung der angearbeiteten Leistungen herbeigeführt werden und der Schaden für den Auftragnehmer minimiert werden.

Marko Szucsich: „Die Schiedsinstitutionen sind generell bereit zuzuwarten und Fristen zu erstrecken. Die große Frage, die bis dato niemand beantworten kann, ist, wie lange. Für die betroffenen Unternehmen geht es oft um viele Millionen Euro.“

Gregor Grubhofer: „Können Verträge aufgrund internationaler Sanktionen gegen Russland nicht mehr durchgeführt werden, so ist die Schiedsvereinbarung gemäß russischem Schiedsrecht und nach Auffassung des russischen Obersten Gerichtshofes unwirksam.“

www.baierpartners.com

Fotos: beigestellt
Dr. Gregor Grubhofer, BAIER Rechtsanwälte
Mag. Marko Szucsich, BAIER Rechtsanwälte
Copyright: BAIER Rechtsanwälte

Der Beitrag Schiedsverfahren und Verträge von Russland Sanktionen und Krieg in Ukraine betroffen erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.


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